Hebamme
Schwangerschafts-und Wochenbettbetreuung
Säuglingspflege, Babymassage, Stillberatung
Rückbildung
Jede Frau hat Anspruch darauf, nach der Geburt durch eine Hebamme betreut zu werden. Dies bezieht sich auch auf Frauen/Eltern, die ein Kind adoptiert oder in Pflege genommen haben oder ihr Kind verloren haben. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Deine Hebamme kommt zu Euch nach Hause. Sie schaut bei Dir z.B. nach der Rückbildung, unterstützt Euch beim Stillen oder Fläschchengeben, gibt praktische Tipps und beantwortet Eure Fragen. Bei Deinem Baby schaut sie u.a. nach dem Gewicht, der Entwicklung und dem Nabel.
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann Dich Deine Hebamme täglich besuchen. Danach kannst Du sie, bis Dein Baby zwölf Wochen alt ist, noch weitere 16mal um Rat und Hilfe bitten. Darüber hinaus auch noch bis zum Ende Deiner Stillzeit oder bis Dein Kind neun Monate alt ist -siehe auch unter Hebammen-Gebührenordnung.
Jede von uns Hebammen arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Deshalb wende Dich bitte telefonisch oder per Mail direkt an die gewünschte Kollegin. Vielen Dank!
Nach der Geburt hast Du Anspruch auf Hebammenbetreuung, die von der Krankenkasse übernommen wird – egal ob Du ein Kind geboren, adoptiert oder in Pflege genommen hast. Die Hebamme kommt zu Euch nach Hause, unterstützt bei der Rückbildung, beim Stillen, bei der Babyversorgung und beantwortet Fragen bis zum 12. Lebensmonat Deines Babys.
Jede Frau hat Anspruch darauf, nach der Geburt durch eine Hebamme betreut zu werden. Dies bezieht sich auch auf Frauen/Eltern, die ein Kind adoptiert oder in Pflege genommen haben oder ihr Kind verloren haben. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Deine Hebamme kommt zu Euch nach Hause. Sie schaut bei Dir z.B. nach der Rückbildung, unterstützt Euch beim Stillen oder Fläschchengeben, gibt praktische Tipps und beantwortet Eure Fragen. Bei Deinem Baby schaut sie u.a. nach dem Gewicht, der Entwicklung und dem Nabel.
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann Dich Deine Hebamme täglich besuchen. Danach kannst Du sie, bis Dein Baby zwölf Wochen alt ist, noch weitere 16mal um Rat und Hilfe bitten. Darüber hinaus auch noch bis zum Ende Deiner Stillzeit oder bis Dein Kind neun Monate alt ist -siehe auch unter Hebammen-Gebührenordnung.
Jede von uns Hebammen arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Deshalb wende Dich bitte telefonisch oder per Mail direkt an die gewünschte Kollegin. Vielen Dank!
Nach der Geburt hast Du Anspruch auf Hebammenbetreuung, die von der Krankenkasse übernommen wird – egal ob Du ein Kind geboren, adoptiert oder in Pflege genommen hast. Die Hebamme kommt zu Euch nach Hause, unterstützt bei der Rückbildung, beim Stillen, bei der Babyversorgung und beantwortet Fragen bis zum 12. Lebensmonat Deines Babys.